Hausordnung der Hundeschule Dog`s Point Verl
Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht.
Bitte respektiert, dass kein Hund an einen anderen angeleinten Hund herangelassen wird. Viele Hunde haben damit einfach Stress, da sie in ihrer Körpersprache eingeschränkt sind und nicht den von ihnen benötigten Individualabstand wählen können.
Außerdem kann es passieren, dass man sich die bisher mühsam auftrainierte Leinenführigkeit des Hundes wieder kaputt macht .
Das Betreten des Hundeplatzes / Trainingsräumen ist erst nach Aufforderung des zuständigen Trainers erlaubt.
Die Hunde dürfen erst nach Absprache und Freigabe des Trainers und ausschließlich auf dem Trainingsgelände abgeleint werden.
Das Betreten des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Autos bitte nur auf die Parkplätze der Hundeschule parken. Ist der Parkplatz besetzt bitte auf der Straße das Auto so abstellen, dass der durchfahrende Verkehr nicht behindert wird.
Jeder Teilnehmer und Trainer der Dog`s Point Verl verpflichtet sich das gültige Tierschutzgesetz einzuhalten und sämtliche Hunde fair und gewaltfrei zu behandeln. Bei Verstößen kann sofortiges Hausverbot erteilt werden. Jeder Vertrag erlischt dann mit sofortiger Wirkung.
Es dürfen keine Starkzwangmittel am Hund verwendet werden. Darunter sind u.a. Elektroschockgeräte, Stachelhalsbänder und Zughalsbänder ohne Stopp gemeint. Wer mit Absicht physischen und/oder psychischen Druck auf einen Hund ausübt wird des Platzes verwiesen.
Die Hinterlassenschaften der Hunde auf dem Gelände und im näheren Umkreis müssen sofort entsorgt werden. Ausreichende Möglichkeiten stehen jedem auf dem Gelände zur Verfügung.
Vielen Dank für das Verständnis
Ihr Dog`s Point Verl