Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dog`s Point Verl
Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote und Dienstleistungen der Hundeschule
1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind sämtliche Einzelstunden, Kurse, Seminare, Veranstaltungen und Aktivitäten für Hunde und Hundehalter, die von der Dog`s Point Verl angeboten werden. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von dem Teilnehmer und dessen Hund ab.
2 Teilnahmevoraussetzung
Es muss für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Anfrage vorgelegt werden muss. Diese muss den Besuch einer Hundeschule auch bei einer Teilnahme ohne Leine mit einschließen. Der Hund muss bei Teilnahme frei von ansteckenden Krankheiten sein. Dieses ist mit dem EU Impfpass zu belegen Über Besonderheiten beim Hund, z.B. besonders ängstlich, aggressiv oder Ähnlichem sollte der Hundehalter den Trainer vor Vertragsabschluss unterrichten.
3 Haftung
Das Betreten des gesamten Hundeschulgeländes und die Teilnahme an jeglichen Kursen, Stunden und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers, gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen bzw. Hunden. Der Teilnehmer haftet für alle von ihm oder seinem Hund entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Hundeschule haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde und andere Personen entstehen.
4 Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich an die bestehende Hausordnung der Dog`s Point Verl zu halten. Diese ist den AGB angehängt. Des Weiteren verpflichtet sich der Teilnehmer Anweisung der Kursleiter Folge zu leisten, Hunde nicht bewusst zu schädigen und mit den Geräten oder ihnen, für die Unterrichtseinheit, zur Verfügung gestellten Trainingsmaterialien pfleglich umzugehen und entstandene Schäden sofort zu melden.
5 Vertragsabschluss
Eine Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich. Durch die Anmeldebestätigung der Hundeschule kommt ein Vertragsabschluss zustande. Es gibt eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl bei sämtlichen Veranstaltungen. Kommt die Mindestteilnehmerzahl nicht zustande findet die ausgeschriebene Veranstaltung nicht statt, eventuell bereits bezahlte Gebühren werden rückerstattet. Sowie die Maximalteilnehmerzahl erreicht ist, werden die nachfolgenden Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt. Sobald ein Platz vakant ist, wird dieser nach Reihenfolge der Warteliste neu vergeben. Nach Kündigung oder Aussetzen des Vertrags erlischt der Anspruch auf den Platz der Veranstaltungen. Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Teilnehmer bereit die bestehenden AGB und die Hausordnung der Dog`s Point Verl einzuhalten.
6 Bezahlung der Gebühren
Die entsprechende Gebühr wird dem Teilnehmer vor Vertragsabschluss von der Hundeschule bekannt gegeben. Die Gebühr ist bei der Anmeldung oder spätestens 1 Wochen danach fällig. Wird der Zahlungszeitraum nicht eingehalten behält sich die Hundeschule eine sofortige Kündigung des Vertrags vor, befreit jedoch den Teilnehmer nicht von der Zahlungspflicht. Wird eine Veranstaltung durch die Hundeschule abgesagt, so wird ein Nachholtermin rechtzeitig bekannt gegeben oder der entsprechende Betrag der Kursgebühr auf den nächsten Kurstermin mit verrechnet.
7 Kündigung
Bei Kündigung erlischt der Vertrag zu dem Zeitpunkt wo der jeweilig gebuchte Kurs endet. Einen Anspruch auf einen Kursplatz zum nächsten Kurs bleibt nicht bestehen. In besonderen Fällen wie z.B. lange Krankheit des Halters oder Hundes können individuelle Absprachen getroffen werden.
8 Unwirksamkeit und Vorbehalt
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt der Hundeschule Dog`s Point Rietberg vorbehalten.
9 Gerichtsstand
Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind bei dem zuständigen Amtsgericht geltend zu machen. Gerichtsstand der Hundeschule ist Rheda-Wiedenbrück.